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Schwimmkurse anbieten und Förderung beantragen.

Das Programm LÖWENSTARK, dass zusätzliche Schwimmkurse in Hessen mit Mitteln des Hessischen Kultusministeriums und mit Unterstützung des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport fördert, wird auch in 2024 fortgesetzt. Vertreter der beiden Ministerien sowie des Hessischen Schwimm-Verband e.V. und der DLRG Hessen e.V. haben vereinbart, dass Vereine und Ortsgruppen auch in 2024 zusätzliche Schwimmkurse für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren anbieten können, die aus Mitteln des LÖWENSTARK Programmes finanziert werden. Anträge können bis zum 31. August 2024 gestellt werden. Jeder schwimmsporttreibende Verein in Hessen kann ab sofort eine Förderung für Anfängerschwimmkurse beantragen. Den genauen Ablauf, sowie die Voraussetzungen finden Sie unten.

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Liebe Eltern, liebe Vereinsvertreter*innen,

die kostenfreien LÖWENSTARK Schwimm-Lernkurse finden auch bis zum 31. August 2024 weiter statt. Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler zwischen 6 und 14 Jahren an hessischen Schulen, die noch nicht sicher Schwimmen können (kein Seepferdchen, kein Schwimmabzeichen in Bronze). Durchgeführt werden die Kurse durch hessische Schwimmvereine bzw. Schwimmabteilungen hessischer Sportvereine sowie DLRG-Ortsgruppen. Die Anmeldungen für diese zusätzlichen Angebote erfolgen direkt bei den Anbietern der Kurse. Welche Vereine und Ortsgruppen zu welchem Zeitpunkt zusätzliche Schwimmkurse anbieten, erfahren Sie auf den Seiten der beiden Verbände.

hessischer-schwimm-verband.de und hessen.dlrg.de

Vereine und Ortsgruppen, die zusätzliche Angebote für Schülerinnen und Schüler machen möchten, wenden sich bitte an die jeweiligen Landesgeschäftsstellen.

Vereine und Ortsgruppen, die zusätzliche Angebote für Schülerinnen und Schüler machen möchten, wenden sich bitte an die jeweiligen Landesgeschäftsstellen.

 Die Voraussetzungen im Überblick:

Schwimmvereine des HSV und Ortsgruppen der DLRG Hessen können Gelder für die Durchführung von Schwimmkursen beantragen. Die Voraussetzung für die Mittel ist das Angebot eines Schwimmkurses für die 6- bis 14-jährigen Mädchen und Jungen, die in Hessen zur Schule gehen und bisher kein Deutsches Schwimmabzeichen in Bronze nachweisen können.

Die Mittel können für die Honorierung von zwei Übungsleiterinnen und Übungsleitern pro Kurs und die Kosten der Wasserfläche verwandt werden. Darüber hinaus können die Kosten für die Nichtmitgliederversicherung und die Beschaffung der Schwimmabzeichen geltend gemacht werden. Der HSV und die DLRG wird den Antrag unbürokratisch prüfen und zeitnah die Kostenzusage erteilen. Für die Kinder entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Dauer des Kurses muss mindestens 600 Minuten betragen, die Angebote können als Kompaktkurs oder wöchentliches Angebot organisiert sein. Möglich wird diese Maßnahme durch Mittel die das Hessische Kultusministerium über das Förderprogramm „Löwenstark – der BildungsKICK“ zur Verfügung stellt. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss des Schwimmkurses. Letzter Termin für die Antragsstellung ist der 31. August 2024. Später eingehende Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Antrag auf die Finanzierung von Anfängerschwimmkursen

Antragsformular für die DLRG

Antragsformular für die DLRG

Antragsformular für die DLRG

Antragsformular für den HSV

3 + 15 =

15 + 5 =

Alternativ können Sie sich auch dieses Dokument herunterladen, ausfüllen und per Email an den zuständigen Verband schicken.

Für die DLRG Hessen: dlrg@hessen-lernt-schwimmen.de
Für den HSV: hsv@hessen-lernt-schwimmen.de

Wenden Sie sich bei Fragen ebenfalls beim entsprechenden Verband per Email.

Die Bäder in Hessen im Überblick

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